Darf man Hochzeitsfotos in den Gärten und Parkanlagen machen?

  • Ja. Zu privaten Zwecken ist es gestattet, im Schlosspark Fotos zu machen. Dabei bitten wir jedoch dringend darum, die Zierbeete, Blumenrabatten und die Ränder der Brunnenbecken im französischen Garten nicht zu betreten und die Wege nicht zu verlassen. Nicht gestattet sind kommerzielle Fotoarbeiten, diese erfordern eine Genehmigung durch die Schlösserverwaltung.