Jubiläum einer Welterbestätte

Seit 1984 stehen die Schlösser Augustusburg und Falkenlust mit ihren Gärten und Parkanlagen als herausragende Welterbestätten und lebendige Zeugen einer glanzvollen Vergangenheit unter dem Schutz des internationalen „Übereinkommens für das Kultur- und Naturerbe der Menschheit“. Mit dieser 1972 verabschiedeten Welterbekonvention hat sich die UNESCO – als Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft Kultur und Kommunikation – zur Aufgabe gemacht, die Kultur- und Naturgüter der Menschheit, die von „außergewöhnlich universellem Wert“ sind, zu schützen und zu erhalten. Damit obliegt die Verantwortung für ein Kulturgut, wie die Brühler Schlösser es darstellen, nicht mehr allein dem einzelnen Staat, sondern fällt unter die Obhut der gesamten Menschheit.


LEBENDIGE ZEUGEN
EINER GLANZVOLLEN
VERGANGENHEIT
Welterbe
Schloss Augustusburg

Seine Geschichte im Überblick

Welterbe
Jagdschloss Falkenlust

Seine Geschichte im Überblick

Welterbe
Schlosspark Brühl

Seine Geschichte im Überblick