Häufig gestellte Fragen
Wann haben die Schlösser Brühl geöffnet
Die Schlösser Brühl sind täglich außer montags geöffnet. Am Ostermontag und Pfingstmontag sind beide Schlösser geöffnet! Die Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten
Wie kann ich die Schlösser Brühl besichtigen?
- Schloss Augustusburg können Sie im Rahmen einer 60-minütigen Führung besichtigen, die im Eintrittspreis enthalten ist. Diese Führungen finden regelmäßig statt, so dass Sie in der Regel nicht länger als 30 Minuten warten müssen.
- Oder Sie besuchen Schloss Augustusburg im Rahmen einer 90-minütigen Sonderführung. Für die Sonderführungen ist eine Reservierung erforderlich.
- Schloss Falkenlust können Sie ohne Führung besichtigten.
- Auch in Schloss Falkenlust bieten wir Sonderführungen an, die reservierungspflichtig sind.
- Gruppen ab zehn Personen werden gebeten, sich telefonisch für eine Besichtigung der Schlösser anzumelden unter mail@schlossbruehl.de oder telefonisch unter: 02232 44 000.
Muss man sich für eine Besichtigung der Schlösser anmelden?
- Gruppen ab zehn Personen werden gebeten, sich telefonisch für eine Besichtigung der Schlösser anzumelden unter mail@schlossbruehl.de oder telefonisch unter: 02232 – 44 000
- Schloss Augustusburg: Für Individualreisende ist für die regulären Führungen keine Anmeldung erforderlich. Innerhalb der Öffnungszeiten finden regelmäßig nach Bedarf Führungen statt, an die man sich problemlos anschließen kann.
- Schloss Falkenlust kann ohne Führung besichtigt werden. Auch hier ist für Individualreisende keine Anmeldung erforderlich.
- Sonderführungen / Workshops: Da die Anzahl der Teilnehmenden begrenzt ist, ist eine Reservierung erforderlich.
Kann ich die Schlösser mit einem Rollstuhl oder mit Hilfe eines Rollators besichtigen?
- In Schloss Augustusburg ist dies bedingt möglich. Bitte kontaktieren Sie uns vorher unter Tel.: 02232 – 44 000.
- Schloss Falkenlust lässt sich leider nicht mit einem Rollstuhl oder mit Hilfe eines Rollators besichtigen.
Ist es empfehlenswert, Schloss Augustusburg auch mit Grundschulklassen zu besichtigen?
- Ja, unbedingt. Bitte reservieren Sie dazu eine Führung.
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schloss Augustusburg stimmen die Schlossführungen jeweils auf die Bedürfnisse der Schüler wie auch der Lehrer ab, so dass sie sowohl dem Alter als auch der Schulform gerecht werden.
Wo können Kinderwagen für die Dauer der Schlossführung untergebracht werden?
Kinderwagen oder Buggies können bequem im Kassenbereich abgestellt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wegen der empfindlichen Böden in den Schlössern Kinderwagen nicht mit in die Räume genommen werden können.
Ist es möglich, den Schlosspark mit dem Fahrrad zu durchqueren?
- Nein. Der Brühler Schlossgarten ist ein einzigartiges Gartendenkmal und Teil der UNESCO-Welterbestätte Schlösser Brühl. Darüber hinaus ist er Landschaftsschutz- bzw. Naturschutzgebiet. Daher gilt in unseren Garten- und Parkanlagen gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge aller Art, auch für Fahrräder.
- An den Eingängen stehen Fahrradständer zur Verfügung.
- Es ist Ihnen gestattet, Ihr Fahrrad durch den Park zu schieben.
- Fahrzeuge, die dienstlich durch den Schlosspark fahren müssen, haben eine besondere Genehmigung der Schlösserverwaltung.
Darf man in den Innenräumen der Schlösser Brühl zu privaten Zwecken fotografieren?
- Bild- (Foto-, Film-) und Tonaufnahmen für die ausschließliche private Nutzung sind nach Erwerb einer Eintrittskarte in den Innenräumen der Schlösser in geringem Umfang grundsätzlich möglich. Der Umfang ist dann als gering anzusehen, wenn der zeitliche Aufwand und die Zahl der Aufnahmen im Besichtigungsbetrieb eine deutlich untergeordnete Rolle als bloße Momentaufnahmen behalten.
- Der Besuchs- und Besichtigungsbetrieb darf durch die Anfertigung von Aufnahmen nicht behindert werden.
- Es ist auf andere Besucherinnen und Besucher angemessen Rücksicht zu nehmen.
- Die Verwendung von Drohnen und sonstigen Flugkörpern ist grundsätzlich nicht gestattet.
- Während einer Führung sind Bildaufnahmen nur an ausgewiesenen Fotospots möglich.
- Rechte Dritter, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung, das Urheberrecht und das Persönlichkeitsrecht, sind zu beachten.
- Insbesondere ist es nicht erlaubt, Personal und Aufsichtskräfte ohne deren ausdrückliche Zustimmung abzulichten.
- Konservatorische, markenrechtliche, organisatorische oder andere Belange dürfen den Aufnahmen nicht entgegenstehen. Der Einsatz technischer Hilfsmittel (z.B. Blitz, Stativ, Selfiestick und Drohnen), Aufbauten, von sonstigem Equipment (z.B. Kostüme, Musikabspielgeräte, Konfettikanonen) oder Personal (z.B. Stylisten, Visagisten, Models, Darsteller, Musiker) ist für private Aufnahmen ausgeschlossen.
Darf man im Schlosspark zu privaten Zwecken fotografieren?
- Bild- und Tonaufnahmen sind für die ausschließlich private Nutzung in den Außenanlagen ohne vorherige Zustimmung erlaubt, wenn es im Rahmen des allgemeinen Besucherbetriebs ohne zusätzliche Technik und ohne weiteres Personal unter Beachtung des pfleglichen und respektvollen Umgangs mit der UNESCO-Welterbestätte erfolgt.
- Die Verwendung von Drohnen und sonstigen Flugkörpern ist grundsätzlich nicht gestattet.
Dürfen Kameradrohnen benutzt werden?
Nein. Alle Gebäude und das gesamte Gelände der UNESCO-Welterbestätte Schlösser Augustusburg und Falkenlust dürfen grundsätzlich nicht mit Kameradrohnen, Multikoptern oder sonstigen ferngesteuerten Flugmodellen jeglicher Art überflogen werden
Kann man in den Schlössern Augustusburg und Falkenlust heiraten?
Nein. Die Schlösser Augustusburg und Falkenlust werden ausschließlich als Museen genutzt, Hochzeitsfeiern oder andere Veranstaltungen können nicht durchgeführt werden.
Kann man in den Schlössern Augustusburg und Falkenlust Hochzeitsshootings durchführen?
Nein. Die Schlösser Augustusburg und Falkenlust werden ausschließlich als Museen genutzt. Hochzeitsshootings in den Schlössern sind nicht möglich.
Darf man Hochzeitsfotos in den Gärten und Parkanlagen machen?
- Aufnahmen aus besonderem Anlass (z. B. Hochzeit, Verlobung, Schulabschlussfeier, Vereinsjubiläen) sind innerhalb der Schlossgebäude sowie im Ehrenhof von Schloss Augustusburg nicht erlaubt.
- Ebenso nicht erlaubt sind Aufnahmen vor Rettungswegen, Parktoren, den Ein- und Ausgängen sowie Notausgängen der Gebäude.
- In den übrigen öffentlich zugänglichen Bereichen der Einrichtung sind diese Aufnahmen während der regulären Parköffnungszeiten in geringem Umfang möglich. Der Einsatz technischer Hilfsmittel (z. B. Drohnen, Helikopter etc, Lichtsegel, Leitern. Aufbauten), von sonstigem Equipement (z. B. Kostüme, Musikabspielgeräte, Konfettikanonen) oder Personal (z.B. Stylisten, Visagisten, Models, Darsteller, Musiker) ist für private Aufnahmen ausgeschlossen.
- In der Zeit vom 1. März bis 30. November (Besichtigungssaison) müssen diese Aufnahmen samstags, sonntags und feiertags jeweils spätestens um 12 Uhr beendet sein.
- Halten Sie sich bitte an die Parkordnung, d. h. u.a.:
- Aufbauten jeglicher Art sind unzulässig
- Es darf kein „Wurfmaterial“ wie Konfetti, Streublumen, fliegende Luftballons etc. zum Einsatz kommen.
- Tragen Sie bitte dafür Sorge, dass weder Tiere noch Pflanzen auf dem Gelände Schaden nehmen (Landschafts- und Naturschutzgebiet). Dies gilt auch hinsichtlich einer möglichen Lärmbelästigung.
- Wege dürfen nicht verlassen und Rasenflächen nicht betreten werden.
- Feuer in jeglicher Form (Feuerwerk, Kerzen, Wunderkerzen etc.) ist untersagt.
- Halten Sie sich bitte an die Anweisungen des aufsichtshabenden Personals.
Ist es möglich, in den Brühler Schlössern oder Gärten gewerbliche Filmaufnahmen oder Fotoshootings durchzuführen?
- Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken (z. B. Modelshootings, Werbeaufnahmen, Film- und Fernsehaufnahmen für Spielfilme, Serien, Musikvideos und Kinoproduktionen, Social-Media-Produktionen durch Influencer und Influencerinnen) sind in den Schlössern und auf dem gesamten Außenbereich der UNESCO-Welterbestätte grundsätzlich nicht gestattet.
- Besondere Ausnahmen im Einzelfall bedürfen der schriftlichen Erlaubnis der Schlossverwaltung. Hierzu ist rechtzeitig – im Regelfall zehn Arbeitstage im Voraus – unter presse@vsb.nrw.de eine Foto- und Dreherlaubnis zu beantragen. Ein Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis für gewerbliche Bild- und Tonaufzeichnungen besteht nicht.
Ist es möglich, in den Brühler Schlössern redaktionelle Filmaufnahmen oder Fotoshootings durchzuführen?
- Aufnahmen zu redaktionellen Zwecken (wie z. B. Medienberichterstattung inkl. soziale Medien, kulturhistorische, dokumentarische und wissenschaftliche Aufnahmen) sind in den Schlössern und auf dem gesamten Außenbereich der UNESCO-Welterbestätte grundsätzlich möglich, jedoch erlaubnispflichtig.
- Hierzu ist rechtzeitig – im Regelfall zehn Arbeitstage im Voraus – unter presse@vsb.nrw.de eine Foto- und Dreherlaubnis zu beantragen.
- Jede Anfrage wird im Einzelfall geprüft und entschieden.
- Innenaufnahmen können in der Regel montags außerhalb des Besichtigungsbetriebs realisiert werden.
- Die Erlaubnis steht im pflichtgemäßen Ermessen der Schlösserverwaltung.
Wie dürfen Aufnahmen der Schlösser Brühl genutzt werden?
- Jegliche Nutzung von Aufnahmen, die auf dem Gelände der UNESCO-Welterbestätte Schlösser Brühl entstanden sind und Motive derselben zeigen, die über die aus-schließlich private Nutzung hinaus gehen, ist nur in Abstimmung und mit vorheriger Zustimmung der Schlösserverwaltung zulässig.
- Das umfasst insbesondere die Speicherung in öffentlich zugängliche Bilddatenbanken, Veröffentlichungen und gewerbliche Verwertung.
- Das gilt auch für Aufnahmen, die von Fotografinnen und Fotografen für Hochzeits- und sonstige anlassbezogene Fotografie beworben werden wollen.
Gibt es die Möglichkeit, eine Veranstaltung in den Schlössern und Gärten durchzuführen?
Nein. Die Schlösser Augustusburg und Falkenlust sowie die Garten- und Parkanlagen stehen nicht als Eventlocation für Veranstaltungen zur Verfügung.
Dürfen Hunde zum Spaziergang in den Schlosspark mitgenommen werden?
Ja. An der kurzen Leine geführt, darf Ihr Hund Sie gerne begleiten. Ausnahme bildet der Bereich des „jardin secret“, hier bitten wir Sie darum, Ihren Hund nicht mit hinein zu nehmen. Übrigens: Alle Gäste der Gärten und Parkanlagen sind Ihnen dankbar, wenn Sie für Ihre Hundehäufchen eine Tüte bereithalten und diese in einen der über 100 vorhandenen Müllbehälter entsorgen.
Dürfen Hunde mit in die Schlossgebäude hinein genommen werden?
Nein. Ihr Hund darf Sie gerne beim Spaziergang durch die Gärten begleiten, muss jedoch außerhalb der Schlossgebäude bleiben.
Ist es möglich, Artikel aus den Museumsläden der Schlösser zu bestellen?
Leider nein. Aus verwaltungstechnischen Gründen ist ein Artikelversand nicht möglich, Sie können die Schlössersouvenirs nur vor Ort in Augustusburg oder Falkenlust erwerben.