Filmen und Fotografieren

Die Schlösser Augustusburg und Falkenlust samt ihren Garten- und Parkanlagen werden grundsätzlich nicht für Filmaufnahmen oder Fotoshootings freigegeben. Ausnahme bilden kulturhistorische dokumentarische Beiträge über die Schlösser und Gärten selbst oder über das 18. Jahrhundert. Hierfür ist eine Drehgenehmigung bei der Schlösserverwaltung einzuholen.

Das Anfertigen von Erinnerungsfotos in den Innenräumen ist – ohne Hilfsmittel, wie Stativ oder Selfie-Stick, ohne Blitz und ohne Posieren – erlaubt. Bitte befolgen Sie die Anweisungen unseres Personals. 

Fotoaufnahmen zu privaten Zwecken sind in den Garten- und Parkanlagen erlaubt unter Beachtung der Parkbenutzungsordnung. Das gilt auch für private Hochzeitsfotos.

Strikt verboten ist der Einsatz von Kameradrohnen, Multikoptern oder anderen, ferngesteuerten Flugmodellen.